§ 25a – Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel
(1) Der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ist schriftlich bei der Landesstelle zu stellen. (2) In dem Antrag ist anzugeben: Lage und Größe der Fläche, für die die Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel beantragt wird, normal normal die beabsichtigte Nutzung der Fläche als nichtlandwirtschaftliche Fläche. normal normal normal arabic (3) Soll die Fläche für die Durchführung eines nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtigen Vorhabens genutzt werden, ist dem Antrag eine Kopie der dafür erteilten Genehmigung beizufügen. (4) Soll die Fläche für die Durchführung eines nach Bauordnungsrecht anzeige- oder sonst mitteilungspflichtigen Vorhabens genutzt werden, ist dem Antrag eine Kopie der erstatteten Anzeige beizufügen und anzugeben, wann diese gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben worden ist, sowie zu bestätigen, dass die vom Antragsteller zu vertretenden Voraussetzungen vorliegen, damit nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts mit der Ausführung begonnen werden darf. (5) Soll die Fläche für die Durchführung eines nach § 34 Absatz 6 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes anzeigepflichtigen Projekts genutzt werden, ist in dem Antrag zu bestätigen, dass das Projekt nach § 34 Absatz 6 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes angezeigt worden ist. Außerdem ist entweder zu bestätigen, dass das Projekt innerhalb der einzuhaltenden Frist weder durch die zuständige Behörde untersagt worden ist, noch dass diese eine Beschränkung verfügt hat, die die beabsichtigte Nutzung ausschließt, oder dass diese mitgeteilt hat, keine solche Entscheidung zu treffen.
Kurz erklärt
- Der Antrag zur Aufhebung der umweltsensiblen Bestimmung von Dauergrünland muss schriftlich bei der Landesstelle eingereicht werden.
- Im Antrag sind Lage, Größe der Fläche und die geplante nichtlandwirtschaftliche Nutzung anzugeben.
- Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist eine Kopie der Genehmigung beizufügen.
- Bei anzeige- oder mitteilungspflichtigen Bauvorhaben muss eine Kopie der Anzeige und das Datum der Abgabe an die zuständige Stelle angegeben werden.
- Für Projekte nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist zu bestätigen, dass das Projekt angezeigt wurde und keine Verbote oder Beschränkungen bestehen.